- Ich habe diesen Beitrag erstellt.
- «51.1 Die Kündigung ist mit eingeschriebenem Brief auf das Ende eines Monats zu erklären. Sie muss dem Empfänger spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist zukommen. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 51.2 Die schriftliche Kündigung kann auch persönlich übergeben werden. Der Empfang der Kündigung ist zu quittieren.1
- «53.2 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem sechsten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten [..]je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.»2
- Ich habe meinen Chef darüber informiert, dass ich seine Entscheidung Berufsbeiträge bei Mitarbeitern abzuziehen, auch wenn sie mehr als 30 Tage arbeitsunfähig sind, respektiere, aber dass ich den betroffenen Mitarbeitern ArbeiterK, M, R und K nicht mehr in die Augen schauen und sie guten Gewissens z. B. um neue Arbeitsunfähigkeitszeugnisse anfragen kann.
- Mein Chef hat mir die Löhne weggenommen.
Quellenverzeichnis:
- Zitiert aus Seite 57 von Dokument ‚Gesamtarbeitsvertrag GAV 2024 – 2027‘, abgerufen am 13.12.2025 um ca. 10.30 Uhr unter der folgenden URL: https://xn--gebudehlle-s5a60a.swiss/system/files/document/files/GH_04_GAV%202024-2027_EB%2CFB%2CFD%2CSA%2CSD_Personal_0.pdf. ↩︎
- Zitiert aus Seite 58 von Dokument ‚Gesamtarbeitsvertrag GAV 2024 – 2027‘, abgerufen am 13.12.2025 um ca. 10.30 Uhr unter der folgenden URL: https://xn--gebudehlle-s5a60a.swiss/system/files/document/files/GH_04_GAV%202024-2027_EB%2CFB%2CFD%2CSA%2CSD_Personal_0.pdf. ↩︎