Ich han Angst

Im Dezember rief ein Kunde im Geschäft an und bat darum seine Rechnung auf den Januar zu datieren. Ich habe das anstandslos gemacht und ihm die neue Rechnung geschickt und die alte Rechnung vernichtet. Im Januar sehe ich, dass er das Geld am 31.12. überwiesen hat. Nun habe ich eine Rechnung mit Rechnungsdatum Januar, welche im Dezember des letzten Jahres bezahlt wurde. Ich empfinde Trauer.


Nachtrag um ca. 13.30 Uhr:

«Die Rechnung muss den Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin, den Leistungsempfänger oder die Leistungsempfängerin und die Art der Leistung eindeutig identifizieren und in der Regel folgende Elemente enthalten:»

Quelle: Art. 26, Absatz 1 vom
Bundesgesetz
über die Mehrwertsteuer (MWSTG) 641.20 abgerufen unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_26 am 19.2.2026 um ca. 13.00 Uhr.

«Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen;»

Quelle: Art. 26, Absatz 2, lit. c. vom Bundesgesetz
über die Mehrwertsteuer (MWSTG) 641.20 abgerufen unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_26 am 19.2.2026 um ca. 13.00 Uhr.