Grössenordnung: | Art: | Wie ich davon betroffen bin: | Weiteres Vorgehen/Plan: | |
Über das Büro getätigte Spontanverkäufe dürfen wir nicht in die MWST-Abrechnung nehmen. | Umsatz vielleicht CHF 1000.- pro Jahr. MWST-Betrug = CHF 81.- pro Jahr. | Betrug (Steuerhinterziehung) | Ich reiche die MWST-Abrechnung mit einem Login ein, welches den Sichherheitscode auf meine private Handynr. schickt. | |
Wir werden dazu angehalten Dritte per Mail zu beleidigen. | Er gibt uns Antworten auf Mails, welche er auf Papier geschrieben hat, und sagt, dass wir das Mail so beantworten sollen. | Ich führe diese Anweisungen aus, schäme mich aber dafür. | ||
Einige Mitarbeiter arbeiten einige Samstage im Jahr schwarz. | Hintergehung der Sozialwerke. | Ich weiss es und toleriere es durch mein Schweigen. | ||
Gemäss GAV muss Überzeit bis im Mai kompensiert werden oder dann mit einem Zuschlag von 20% ausbezahlt werden. Chef zahlt Überstunden ohne Zuschlag mit dem Dezemberlohn aus und zieht Minusstunden direkt ab. | Missachtung des GAV. | Bis Ende des letzten Jahres habe ich die Lohnzahlungen noch selbst ausgelöst. | Weiterhin Zugriff auf Zahlungskonto verunmöglichen. |